Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend; sie erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufes, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt wird.

    Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtlieferung ist von uns zu vertreten (z.B. durch Unterbleiben eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Vorlieferanten).
  2. Der Verkauf erfolgt, soweit Abweichendes nicht vereinbart, ab Großmarkt München. Mit der Übergabe der vertragsgegenständlichen Waren an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Regelung vereinbart ist. Eine Aufrechnung gegen unsere Rechungsforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig; nur unter diesen Voraussetzungen kann der Käufer auch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der VerpackungsVO werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind EU-Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. In unseren Preisen ist ein Nachlass für evtl. Kosten der Entsorgung enthalten. Im Falle der Anlieferung der Ware auf Euro-Tauschpaletten verpflichtet sich der Käufer, dem anliefernden Fahrzeug die gleiche Anzahl gleichwertiger Euro-Tauschpaletten mitzugeben.
  5. Für Qualitätsbeanstandungen gilt die jeweilige Regelung der Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse /EWG), jedoch mit folgender Maßgabe: Tritt für den Käufer in München bei Vertragsabschluss ein Agent, Handelsmakler oder sonstiger Vertreter auf, so gilt dieser im Verhältnis Verkäufer/Käufer zur Übernahme der Ware als berechtigt und verpflichtet mit der Folge, erkennbare Mängel unverzüglich nach Übernahme der Ware durch diesen zu rügen.
    In allen Fällen sind etwaige Mängelreklamationen sofort schriftlich unter genauer Angabe des fraglichen Mangels auszusprechen. Die Ware steht sodann zu unserer Verfügung.
    Bei begründeter Reklamation hat der Käufer Anspruch auf Wandlung und Minderung, sonstige Rechte bestehen nicht, insbesondere sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
    Macht der Käufer vom Recht der Minderung Gebrauch, so sind wir befugt vom Vertrag zurückzutreten.
    Voraussetzung für die Ausübung der vorgenannten Rechte (Wandlung/Minderung) ist, dass die sich aus den EWG-Bedingungen ergebenen Schwund- und Verderbsätze bzw. Mindersätze überschritten sind.
  6. Für Gewichte und Mengen sind die Feststellungen bei Abgang maßgeblich. Kann eine Verwiegung erst am Bestimmungsort erfolgen, so ist das Gewicht durch amtliche Dokumente zu belegen. Der Transportschwund geht in Höhe der üblichen Sätze zu Lasten des Käufers. Gewichts- und Mengendifferenzen könne im Übrigen nur berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich per Fax, E-Mail oder sonstigen nachweisbar angezeigt werden und die amtlichen Dokumente unverzüglich nach Ablieferung der Ware zugeleitet werden.
  7. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde darf die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Er tritt schon hiermit die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer zustehende Forderung mit allen Nebenreden sicherheitshalber an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Er hat jedoch eingezogene Beträge gesondert für uns zu verwahren und umgehend an uns abzuführen.Soweit unsere Gesamtforderung durch die uns vom Kunden gewährten Sicherheiten zu mehr als 120 % zweifelfrei gesichert sind, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Auswahl verpflichtet.
  8. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist München. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist ebenfalls München, sofern der Käufer Kaufmann ist.
  9. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S. des § 14 BGB. Sie gelten für den unseitig bezeichneten Vertragsabschluss und – vorbehaltlich einer zukünftigen Abänderung – für alle zukünftigen Geschäfte. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die Geschäfts- bedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (EWG), jedoch ohne Schiedsgerichtsklausel. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

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